Pflegekinderwesen

Der Regionale Sozialdienst Obwalden, Bereich Zentrale Dienste, verfügt im Rahmen des Pflegekinderwesens über verschiedene Aufgaben betreffend Kindertagestätten (Kitas), Pflegefamilien und Tagesfamilien.

Kindertagesstätten (Kitas)

Der Regionale Sozialdienst Obwalden ist zuständig für die Erteilung der Betriebsbewilligung einer Kita im Kanton Obwalden. Als Kita gilt – unabhängig von der Bezeichnung – jedes Betreuungsangebot, das mehrere Kinder ausserhalb eines Privathaushaltes betreut oder mehr als fünf Betreuungsplätze innerhalb eines Privathaushaltes anbietet und die Betreuung tagsüber und regelmässig durchführt. Nach Abschluss des Bewilligungsverfahrens steht die Kita unter der Aufsicht des Regionalen Sozialdienstes Obwalden.

Pflegefamilien

Pflegeeltern geben Kindern ein zweites Zuhause, wenn diese nicht bei ihren Eltern leben können. Dazu ist im Voraus durch die Pflegeeltern im Kanton Obwalden für jedes Pflegekind eine Bewilligung beim Regionalen Sozialdienst Obwalden einzuholen, wenn das Kind mehr als einen Monat entgeltlich oder mehr als drei Monate unentgeltlich aufgenommen wird. Nach erfolgreichem Abschluss des Bewilligungsverfahrens steht die Pflegefamilie unter der Aufsicht des Regionalen Sozialdienstes Obwalden.

Tagesfamilie

Wenn eine Obwaldner Familie Kinder unter zwölf Jahren regelmässig gegen Entgelt betreut, muss sie dies dem Regionalen Sozialdienst Obwalden melden. Erlaubt ist die Betreuung von max. 5 Kindern (eigene und fremde) pro Tag. Wird die Betreuung während weniger als 10 Stunden pro Woche angeboten oder beschränkt sich die Betreuung auf verwandte Kinder (Enkel/Enkelin, Nichte/Neffe), ist keine Meldung erforderlich.

Eine Tagesfamilie benötigt eine Bewilligung des Regionalen Sozialdienstes Obwalden, wenn sie gewerbsmässig Kinderbetreuung für max. 5 Kinder pro Tag anbietet, also selbständig erwerbstätig ist.

Zuständigkeit Gemeinden

In der Zuständigkeit der Gemeinden bleibt die Meldestelle für Spielgruppen.

Kontakt

Sozialarbeitende

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