Kostengutsprachen
Der Regionale Sozialdienst ist zuständig für die Indikationsprüfung von Kostengutsprachen im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtung. Zudem ist er zuständig für die Erteilung von Kostengutsprachen betreffend familienexterne Kinderbetreuung von Vorschulkindern und sozialpädagogische Familienbegleitung.
Die Antragseinreichung erfolgt in der Regel über Fachstellen.
Kontakt
Sachbearbeitende
Carla Ming
Beatrice Rohrer
Downloads
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- Anmeldeformular für familienergänzende Kinderbetreuung (KiTa)
- Anmeldeformular für familienergänzende Kinderbetreuung (Tageseltern)
- Anpassungsantrag für familienergänzende Kinderbetreuung (KiTa und Tageseltern)
- Leitfaden familienergänzende Kinderbetreuung OW
- Erläuterung zum Leitfaden bezüglich Gewährung des Sozialtarifs in der familienergänzenden Kinderbetreuung
- Informationsblatt zum Antragsformular Ambulante sozialpädagogische
- Familienbegleitung (SPF)
- Antragsformular Ambulante sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)
- Informationsblatt Elternbeitrag (SPF)