Kostengutsprachen
Der Regionale Sozialdienst ist zuständig für die Indikationsprüfung von Kostengutsprachen im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtung. Zudem ist er zuständig für die Erteilung von Kostengutsprachen betreffend familienexterne Kinderbetreuung von Vorschulkindern und sozialpädagogische Familienbegleitung.
Die Antragseinreichung erfolgt in der Regel über Fachstellen.
Kontakt
Sachbearbeitende
Carla Ming
Beatrice Rohrer
Downloads
- Leitfaden familienergänzende Kinderbetreuung OW
- Anmeldeformular für familienergänzende Kinderbetreuung (KiTa)
- Anmeldeformular familienergänzende Kinderbetreuung (Tageseltern)
- Anpassungsantrag für familienergänzende Kinderbetreuung (KiTa + Tageseltern)
- Informationsblatt SPF
- Antragsformular Ambulante sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)
- Informationsblatt SPF Elternbeitrag