Kostengutsprachen

Der Regionale Sozialdienst ist zuständig für die Indikationsprüfung von Kostengutsprachen im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtung. Zudem ist er zuständig für die Erteilung von Kostengutsprachen betreffend familienexterne Kinderbetreuung von Vorschulkindern und sozialpädagogische Familienbegleitung.

Die Antragseinreichung erfolgt in der Regel über Fachstellen.

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